Aufnahmebedingungen

Aufgenommen werden:

Rhodesian Ridgeback (auch Rhodesian Ridgeback Mischling)

  • Mit korrekt geführtem Impfpass (mit allen wichtigen Impfungen). Bitte bei der Aufnahme mitbringen.
  • Mit gültiger Hunde Haftpflichtversicherung. Kopie des Versicherungsvertrags bei der Aufnahme mitbringen.
  • Gemeldet beim Hunde-Steueramt der Wohnsitzgemeinde.
  • Kastrierte Rüden
  • Kastrierte Hündinnen
  • Unkastrierte Hündinnen

Nicht aufgenommen werden:

  • Unkastrierte Rüden und mit Kastrationschip. Unsere Erfahrung ist:  Auch wen ein unkastrierter  Rüde in der Einzelhaltung unproblematisch ist, treten in unserer Gruppenhaltung meist große Probleme auf, auch mit Kastrationschip.
  • Läufige Hündinnen. Läufige Hündinnen – auch wenn Ihre „Stehzeit“ schon abgelaufen ist – können erst aufgenommen werden, wenn sie wieder in der Ruhephase sind und nicht riechen.
  • Rhodesian Ridgeback ohne Impfpass, ohne Nachweis der wichtigen Impfungen oder nicht korrekt geführte Impfungen. Hunde mit abgelaufenen Impfstatus werden nicht aufgenommen!
  • Ohne Hunde Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter in unseren Augen eine Pflicht.
  • Ohne Anmeldung des Hundes in der betroffenen Gemeinde.
  • Hunde mit Erkrankungen, die Ansteckungsrisiken mit sich bringen, wie z.B. Zwingerhusten, Erkrankungen der Atemwege, Durchfall und Erbrechen und Hauterkrankungen.
  • Hunde mit Parasitenbefall: Würmer, Flöhe. Milben, Pilze.