Aufgenommen werden:
Rhodesian Ridgeback (auch Rhodesian Ridgeback Mischling)
- Mit korrekt geführtem Impfpass (mit allen wichtigen Impfungen). Bitte bei der Aufnahme mitbringen.
- Mit gültiger Hunde Haftpflichtversicherung. Kopie des Versicherungsvertrags bei der Aufnahme mitbringen.
- Gemeldet beim Hunde-Steueramt der Wohnsitzgemeinde.
- Kastrierte Rüden
- Kastrierte Hündinnen
- Unkastrierte Hündinnen
Nicht aufgenommen werden:
- Unkastrierte Rüden und mit Kastrationschip. Unsere Erfahrung ist: Auch wen ein unkastrierter Rüde in der Einzelhaltung unproblematisch ist, treten in unserer Gruppenhaltung meist große Probleme auf, auch mit Kastrationschip.
- Läufige Hündinnen. Läufige Hündinnen – auch wenn Ihre „Stehzeit“ schon abgelaufen ist – können erst aufgenommen werden, wenn sie wieder in der Ruhephase sind und nicht riechen.
- Rhodesian Ridgeback ohne Impfpass, ohne Nachweis der wichtigen Impfungen oder nicht korrekt geführte Impfungen. Hunde mit abgelaufenen Impfstatus werden nicht aufgenommen!
- Ohne Hunde Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter in unseren Augen eine Pflicht.
- Ohne Anmeldung des Hundes in der betroffenen Gemeinde.
- Hunde mit Erkrankungen, die Ansteckungsrisiken mit sich bringen, wie z.B. Zwingerhusten, Erkrankungen der Atemwege, Durchfall und Erbrechen und Hauterkrankungen.
- Hunde mit Parasitenbefall: Würmer, Flöhe. Milben, Pilze.